Schulungs-Zusammenfassung
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Fragen:
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Informationen
Einführung
- Die Demo-Schulung besteht aus 5 ausgewählten Lernthemen.
- Führen Sie die Unterweisung “in einem Rutsch” durch, Zwischenergebnisse werden nicht gespeichert.
- Nach einer Inaktivität von 5 Minuten werden Sie automatisch ausgeloggt. Sie müssen die Schulung dann erneut starten.
- Lesen Sie die Lernthemen bitte sorgfältig durch, bevor Sie zur Frage gehen.
- Nach der Beantwortung erhalten Sie sofort das Feedback angezeigt.
- Sie können die Online-Unterweisung beliebig oft wiederholen.
- Sie können innerhalb der Online-Unterweisung zwischen Lern-Inhalt und Frage vor und zurück wechseln.
- Der/die Teilnehmende erhält nach der Durchführung sofort Feedback, ob die Schulung bestanden wurde oder erneut durchgeführt werden muss.
- Die Unterweisung ist erfolgreich durchgeführt, wenn 100 % der Fragen richtig beantwortet sind.
- Bei bestandener Unterweisung erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung per E‑Mail.
Viel Spaß bei der Durchführung der Demo-Schulung!
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns unter: kontakt@plato360.de
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- Es muss eine ältere Schulung absolviert werden, welche für diese Folgeschulung erforderlich ist.
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- Beantwortet
- Vorgemerkt
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Lernthema 1 von 20 – Verantwortung für die Datenverarbeitung (Umsetzung des Datenschutzes)
- Geschäftsführung
- An der Verarbeitung Beteiligte (Beschäftigte)
- Auftragsverarbeiter
- Datenschutzbeauftragter
Bußgelder, die von Aufsichtsbehörden verhängt werden, sind immer an den (für die Datenverarbeitung) Verantwortlichen adressiert – und das ist der Arbeitgeber.
Ein Arbeitnehmer haftet allerdings in Bezug auf ein Bußgeld nach Art. 83 DSGVO unter Umständen im Innenverhältnis genauso. Das liegt daran, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu den Pflichten des Arbeitsverhältnisses gehören, die bei der täglichen Arbeit zu beachten sind. Somit ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die Unternehmensstrukturen und die damit verbundenen internen Regelungen zu kennen und zu wissen, an wen er sich in allen Datenschutzbelangen zu wenden hat.
Frage 1 von 51. Frage
Wer ist verantwortlich für die Umsetzung des Datenschutzes bei der täglichen Arbeit?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
Inkorrekt
Versuchen Sie es gleich noch einmal und klicken auf zurück!
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Lernthema 2 von 20 – Auftragsverarbeiter (Artikel 28 DSGVO)
Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden, um eine Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO zu sichern. So, dass das Recht der betroffenen Person auf Datensicherheit geschützt ist. Dafür ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu schließen.
Dieser Vertrag sieht insbesondere vor, dass der Auftragverarbeiter:
- die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Art und auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet
- die zur Datenverarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet
- die nach Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen einhält
- die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste weiterer Auftragsverarbeiter einhält
- unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner Pflichten unterstützt
- nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogene Daten nach Wahl des Verantwortlichen löscht oder zurück gibt
- dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten zur Verfügung stellt
Frage 2 von 52. Frage
Welche Pflichten ergeben sich für den Auftragsverarbeiter aus einem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
Inkorrekt
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Lernthema 3 von 20 – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Beauftragter für den Datenschutz (DSB)
Der DSB wirkt auf die Einhaltung des Gesetzes und anderer Vorschriften zum Datenschutz hin (Artikel 39 DSGVO).
Folgende Tätigkeitsschwerpunkte gehören dazu:
- Wachen über die Einhaltung der Vorschriften
- Herausgabe von Empfehlungen
- Erstellung von Gutachten
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zum Datenschutz
- Hilfestellung bei Datenschutzverletzungen (Verletzung der Vertraulichkeit), gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Betroffenen
- Hilfestellung bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für Mitarbeiter bei Fragen zum Thema Datenschutz
Frage 3 von 53. Frage
Welche Tätigkeitsschwerpunkte/Funktionen hat der Beauftragte für den Datenschutz im Unternehmen?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
Inkorrekt
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Lernthema 4 von 20 – Zulässigkeit der Datenerhebung
- die Verarbeitung ist durch eine Rechtsvorschrift vorgeschrieben. Beispiel: Steuern Finanzamt
- die Verarbeitung ist durch eine andere Rechtsgrundlage, wie einen Vertrag erlaubt. Beispiel: Arbeitsvertrag, Kaufvertrag
- die Verarbeitung wurde durch die Einwilligung der betroffenen Person gestattet. Beispiel: Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos
Darüber hinaus gilt die Direkterhebung
- Daten sollten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden
- Wenn Daten bei Dritten erhoben werden, besteht eine Informationspflicht gegenüber der betroffenen Person über die Herkunft der Daten
Frage 4 von 54. Frage
Was ist vor der Verarbeitung personenbezogener Daten (Erhebung) zu beachten?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
Inkorrekt
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Lernthema 5 von 20 – Einwilligung
Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos / Videos
Die Veröffentlichung von Fotos und Videos stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar. Dies gilt auch, wenn der Abgebildete nur durch einen eingeschränkten Personenkreis identifiziert werden kann.
- Veröffentlichung ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig!
- Einwilligung muss freiwillig abgegeben werden und darf nicht an Bedingungen (z.B. Abschluss des Arbeitsvertrages) geknüpft sein.
- Verwendungszweck muss eindeutig aus Einwilligung hervorgehen.
- Hinweise zu den Rechten des Betroffenen müssen gegeben sein. Widerruf möglich!
- Keine konkludente Einwilligung durch Posieren vor der Kamera.
Beispiele für die Veröffentlichungen von Bildern / Videos:
- Aushang in Aufenthaltsräumen (z.B. Fotos von der letzten Betriebsfeier).
- (Werbe-)Filme oder Fotos für die Website / soziale Medien, Werbeprospekte
Ausnahmen, in denen auf eine Einwilligung verzichtet werden kann:
- (Schul-)Veranstaltungen
- Person ist nur „Beiwerk“
- Personen der Zeitgeschichte („Prominente“)
Frage 5 von 55. Frage
Was ist bei einer Einwilligung zu beachten, damit diese wirksam ist?
Korrekt
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