Schulungs-Zusammenfassung
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Informationen
Einführung
- Die Demo-Schulung besteht aus 4 ausgewählten Lernthemen.
- Führen Sie die Unterweisung “in einem Rutsch” durch, Zwischenergebnisse werden nicht gespeichert.
- Nach einer Inaktivität von 5 Minuten werden Sie automatisch ausgeloggt. Sie müssen die Schulung dann erneut starten.
- Lesen Sie die Lernthemen bitte sorgfältig durch, bevor Sie zur Frage gehen.
- Nach der Beantwortung erhalten Sie sofort das Feedback angezeigt.
- Sie können die Online-Unterweisung beliebig oft wiederholen.
- Sie können innerhalb der Online-Unterweisung zwischen Lern-Inhalt und Frage vor und zurück wechseln.
- Der/die Teilnehmende erhält nach der Durchführung sofort Feedback, ob die Schulung bestanden wurde oder erneut durchgeführt werden muss.
- Die Unterweisung ist erfolgreich durchgeführt, wenn 100 % der Fragen richtig beantwortet sind.
- Bei bestandener Unterweisung erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung per E‑Mail.
Viel Spaß bei der Durchführung der Demo-Schulung!
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns unter: kontakt@plato360.de
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Lernthema 1 von 10 — Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was genau ist damit gemeint?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn:
[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. (§ 3 Abs. 4 AGG)
Unerwünschte Verhaltensweise
Bei einer sexuellen Belästigung handelt es sich also um eine unerwünschte Verhaltensweise, die sexualisiert und geschlechtsbezogen ist.
- Das können vor allem sexuelle Anspielungen oder
- unangemessene körperliche Berührungen sein.
Würdeverletzung
Die Unerwünschtheit besteht aber auch dann, wenn eine Person unter Druck gesetzt wurde, eine sexuelle Handlung zu erdulden oder zu erwidern. Eine sexuelle Belästigung geht mit einer Würdeverletzung der belästigten Person einher. Das heißt, das Verhalten beleidigt, erniedrigt oder beschämt die andere Person. Es geht dabei nicht darum, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Sexuelle Belästigung ist also nicht ausschließlich sexuelle Gewalt, sondern bezieht sich auf alle Formen solcher Belästigungen.
Gesetzlich verboten
Das AGG verbietet sexuelle Belästigung insbesondere in beruflichen Zusammenhängen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–4 AGG). Das Gesetz gibt Beschäftigten Rechte, um sich gegen sexuelle Belästigung zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig bestimmt das AGG eine deutliche Schutzpflicht für Arbeitgeber:innen. In den meisten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigung aber grundsätzlich und schützt somit auch Männer, Trans*-Personen und inter-geschlechtliche Menschen sowie alle anderen AGG-Merkmale.
- Sexuelle Belästigung ist durch Würdeverletzung und Unerwünschtheit bestimmt.
- Jede sexuelle Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten, egal ob die verursachende Person die Belästigung beabsichtigt hat und die Belästigung erkennbar abgelehnt wurde
Frage 1 von 41. Frage
Ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten?
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Lernthema 2 von 10 — Formen sexueller Belästigung
Es gibt drei Kategorien
Das Gesetz nennt einige Beispiele sexueller Belästigung wie etwa Bemerkungen sexuellen Inhalts oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Es gibt noch einige weitere Formen. Bei sexueller Belästigung können drei Kategorien unterschieden werden:
- Verbale Belästigung
- Nonverbale Belästigung
- Physische Belästigung
Kategorie 1: Verbal
- Sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
- Aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
- Sexuell zweideutige Kommentare
- Fragen mit sexuellem Inhalt, z.B. zum Privatleben oder zur Intimsphäre
- Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen, z.B. „Setz dich auf meinen Schoß!“
- Sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung
Kategorie 2: Nonverbal
- Aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke
- Hinterherpfeifen
- Unerwünschte E‑Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug
- Unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken
- Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials
- Unsittliches Entblößen
Kategorie 3: Physisch
- Jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht
- Wiederholte körperliche Annäherung, wiederholtes Herandrängeln, wiederholt die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren
- Körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung
Frage 2 von 42. Frage
Ist aufdringliches Starren eine Form sexueller Belästigung?
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Lernthema 3 von 10 — Flirt oder sexuelle Belästigung?
Wo ist die Grenze?
Im Alltagsverständnis wird sexuelle Belästigung oft mit physischer Gewalt gleichgesetzt. Sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten beginnt aber viel früher, auch wenn viele Formen sexueller Belästigung im Alltag nicht strafbar sind. Vor allem verbale und nonverbale Belästigungen werden immer wieder verharmlost.
Den Betroffenen wird unterstellt, dass sie überempfindlich auf einen Witz oder Flirtversuch reagieren. Ein Flirt zum Beispiel hat nichts mit sexueller Belästigung zu tun. Er ist auch am Arbeitsplatz nicht verboten. Aber: Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis. Übergriffiges Verhalten geschieht ohne das Einverständnis der anderen Person.
Das Verhalten ist damit grenzüberschreitend. Vor allem dann, wenn die betroffene Person Ablehnung signalisiert oder durch das Verhalten gedemütigt oder beschämt wird. Außerdem handelt es sich um eine sexuelle Belästigung, wenn z.B. einer Beschäftigten berufliche Nachteile angedroht werden, falls sie sexuelle Handlungen verweigert. Oder wenn beispielsweise einem Mitarbeiter berufliche Vorteile dafür versprochen werden, dass er sich auf sexuelle Handlungen einlässt.
Flirt = sexuelle Belästigung? Die Grenzen sind klar markiert!
- Unerwünschtheit
- Erniedrigung und Abwertung
- Einseitigkeit
- Grenzüberschreitung
- Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen
- Androhen beruflicher Nachteile bei Verweigerung
Beispiel aus der Rechtsprechung:
Einem Produktmanager wird aufgrund mehrfacher verbaler sexueller Belästigung einer Kollegin außerordentlich gekündigt. Der Mann klagt gegen die Kündigung. Die Begründung: Es habe sich seiner Meinung nach nicht um eine sexuelle Belästigung, sondern um bloßes ‚Necken‘ gehandelt. Das Gericht weist die Klage ab. Es bestätigt, dass das Verhalten des Belästigers die Würde der Mitarbeiterin verletzt hat. Der Mann hat bereits einige Jahre zuvor eine Abmahnung wegen sexueller Belästigung erhalten. Er hatte einer Kollegin gezielt auf das Gesäß geschlagen. Das Gericht kommentierte diesbezüglich, dass der Angestellte schon für diesen Vorfall eine Kündigung hätte erhalten können. Auch die langjährige Betriebszugehörigkeit des Mannes wirkte sich nicht mildernd auf das Urteil aus. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 09.06.2011–AZ: 2 AZR 323/10
Frage 3 von 43. Frage
Kann Flirten eine Form sexueller Belästigung sein?
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Lernthema 4 von 10 — Schutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?
Zuständigkeiten & Verantwortung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Deshalb sind in den meisten Fällen Arbeitgeber:innen verantwortlich, Maßnahmen gegen sexuell belästigendes Verhalten zu ergreifen. Erst bei strafrechtlich relevanten Formen von sexuellen Übergriffen wie etwa einer sexuellen Nötigung sind auch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zuständig.
Jede Form der sexuellen Belästigung ist verboten!
Anders als in anderen Lebensbereichen ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz immer verboten. Im Strafrecht ist dieser Schutz nicht so umfassend: Zum Beispiel ist es im Alltag nicht verboten, einer Frau offensichtlich auf die Brüste zu starren, am Arbeitsplatz ist dieses Verhalten aber eindeutig gesetzeswidrig.
Das Gesetz schützt Beschäftigte über das Straf- und Zivilrecht hinaus. Denn: Sexuell belästigendes Verhalten ist vor allem im Arbeitskontext gravierend. Am Arbeitsplatz kann man der belästigenden Person nicht aus dem Weg gehen. Der Arbeitsplatz muss deshalb für alle Beschäftigten ein sicheres Umfeld sein.
Umfassender Schutz auch über die Arbeitszeiten hinaus:
Der Schutz ist nicht auf das Büro, das Unternehmensgebäude oder die Arbeitszeit beschränkt. Das Gesetz verbietet jede Form der sexuellen Belästigung, die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses stattfindet. Dazu zählen: Dienstreisen, Arbeitswege, Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Pausen sowie SMS, E‑Mails oder Anrufe.
Frage 4 von 44. Frage
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten, gilt das auch für den Arbeitsweg?
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