Schulungs-Zusammenfassung
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Fragen:
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Informationen
Einführung
- Die Demo-Schulung besteht aus 4 ausgewählten Lernthemen.
- Führen Sie die Unterweisung “in einem Rutsch” durch, Zwischenergebnisse werden nicht gespeichert.
- Nach einer Inaktivität von 5 Minuten werden Sie automatisch ausgeloggt. Sie müssen die Schulung dann erneut starten.
- Lesen Sie die Lernthemen bitte sorgfältig durch, bevor Sie zur Frage gehen.
- Nach der Beantwortung erhalten Sie sofort das Feedback angezeigt.
- Sie können die Online-Unterweisung beliebig oft wiederholen.
- Sie können innerhalb der Online-Unterweisung zwischen Lern-Inhalt und Frage vor und zurück wechseln.
- Der/die Teilnehmende erhält nach der Durchführung sofort Feedback, ob die Schulung bestanden wurde oder erneut durchgeführt werden muss.
- Die Unterweisung ist erfolgreich durchgeführt, wenn 100 % der Fragen richtig beantwortet sind.
- Bei bestandener Unterweisung erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung per E‑Mail.
Viel Spaß bei der Durchführung der Demo-Schulung!
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns unter: kontakt@plato360.de
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- Es muss eine ältere Schulung absolviert werden, welche für diese Folgeschulung erforderlich ist.
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Lernthema 1 von 8 – Versicherungsschutz
Was ist ein Arbeitsunfall?
Passiert ein Unfall im Alltag, d.h. im Privatleben, ist dieser von einem Unfall während der Arbeitszeit zu unterscheiden. Ein Unfall ist ein plötzliches nicht geplantes, zeitlich und örtlich nicht bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, das zu einer Schädigung führt. Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person im Rahmen einer versicherten Tätigkeit erleidet.
Welcher Versicherungsschutz greift wann?
Der Versicherungsschutz ist abhängig davon, ob ein Unfall im Privatleben oder während der Arbeit passiert:
- Im privaten Bereich (z.B. zuhause, beim Einkauf oder Hobby) sind wir in unserem System über die KV (Krankenversicherung) versichert.
- Als Arbeitnehmer ist man über die Gesetzliche Unfallversicherung (UV) versichert.
Frage 1 von 41. Frage
Wie ist der Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit versichert?
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Lernthema 2 von 8 – Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung
Zusätzlich zum Versicherungsschutz im Privatleben gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Warum es diese gibt und warum es wichtig ist, dass ich als Arbeitnehmer:in darüber informiert bin, beschreibt nachfolgender Grundsatz: § 14 SGB VII Grundsatz (1):
Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.
Was genau bedeutet das für Arbeitnehmer:innen?
In Bezug auf eine Versorgung „mit allen geeigneten Mitteln“ bedeutet dies, dass für die medizinische Versorgung der Versicherten alles zur Verfügung gestellt wird, was nötig ist, um sie nach Arbeits-/Wegeunfall oder Berufskrankheit mit innovativer Spitzenmedizin und hochintensiver, sektorübergreifender Rehabilitation auf höchstem Niveau zu versorgen sowie ihre nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und die optimale Teilhabe am Gemeinschaftsleben zu gewährleisten.
Frage 2 von 42. Frage
Was besagt § 14 SGB VII Grundsatz?
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Lernthema 3 von 8 – Leistungen
Die Leistungen einer Unfallversicherung sind den folgenden drei Bereichen zugeordnet:
- Prävention
- Rehabilitation
- Entschädigung durch Geldleistung
Präventionsleistungen:
- Beratung
- Überwachung
- Schulung
- Rechtsetzung
- Gremienarbeit
- Forschung
- Erste Hilfe
Rehabilitationsleistungen:
- Heilbehandlung
- Berufliche Arbeitsförderung
- Hilfsmittelversorgung
- Prothetische Versorgung
Entschädigung durch Geldleistungen:
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Verletztenrente
- Sterbegeld
- Hinterbliebenen Rente
Frage 3 von 43. Frage
Welche Leistungen führt der Unfallversicherungsträger für die versicherten Arbeitnehmer durch?
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Lernthema 4 von 8 – Zahlungen des Versicherungsschutzes
Die Zahlungen des Versicherungsschutzes sind so geregelt, dass Arbeitnehmer:innen bei einem Arbeitsunfall durch den Unfallversicherungsträger mit alle geeigneten Mitteln rehabilitiert werden.Frage 4 von 44. Frage
Bei einem Arbeitsunfall…
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