Schulungs-Zusammenfassung
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Fragen:
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Informationen
Einführung
- Die Demo-Schulung besteht aus 5 ausgewählten Lernthemen.
- Führen Sie die Unterweisung “in einem Rutsch” durch, Zwischenergebnisse werden nicht gespeichert.
- Nach einer Inaktivität von 5 Minuten werden Sie automatisch ausgeloggt. Sie müssen die Schulung dann erneut starten.
- Lesen Sie die Lernthemen bitte sorgfältig durch, bevor Sie zur Frage gehen.
- Nach der Beantwortung erhalten Sie sofort das Feedback angezeigt.
- Sie können die Online-Unterweisung beliebig oft wiederholen.
- Sie können innerhalb der Online-Unterweisung zwischen Lern-Inhalt und Frage vor und zurück wechseln.
- Der/die Teilnehmende erhält nach der Durchführung sofort Feedback, ob die Schulung bestanden wurde oder erneut durchgeführt werden muss.
- Die Unterweisung ist erfolgreich durchgeführt, wenn 100 % der Fragen richtig beantwortet sind.
- Bei bestandener Unterweisung erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung per E‑Mail.
Viel Spaß bei der Durchführung der Demo-Schulung!
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns unter: kontakt@plato360.de
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Lernthema 1 von 10 – Was ist Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz beinhaltet Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen im Ganzen und umfasst Maßnahmen für den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Maßnahmen dienen der Verhütung von arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken.
Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden
- Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit
Übergeordneten Ziele von Arbeitsschutz:
- die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes
- der umfassende Schutz der Gesundheit der Beschäftigten
Frage 1 von 41. Frage
Welche umfasst der Arbeitsschutz?
Korrekt
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Lernthema 2 von 10 – Schutzaspekte und Förderungsaspekte
Was macht krank und was hält gesund?
Im Arbeitsschutz werden zwei Aspekte für den Schutz und den Erhalt von Gesundheit unterschieden. Einerseits gibt es Schutzaspekte, welche der Vermeidung von Gesundheitsgefahren und Gesundheitsschäden durch Unfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen dienen. Andererseits gibt es Förderungsaspekte, die der Förderung von Gesundheit, d.h. deren Erhaltung und Stärkung dienen. Dazu gehören dauerhaft implementierte und kontinuierlich angewandte organisatorische und personelle Maßnahmen.
Schutzaspekte –
Vermeidung von Gesundheitsschäden:- Unfälle
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
- Berufskrankheiten
- Andere arbeitsbedingten Krankheiten
Förderungsaspekte –
Förderung von Gesundheit:- Durch organisatorische Maßnahmen:
- Gesundheitsförderliche Führungs- und Kommunikationskultur
- bewegungsfreundliche Arbeitsumgebung
- gesundheitsgerechte Verpflegungsangebote
- Durch personelle Maßnahmen:
- Maßnahmen, damit die Mitwirkungspflicht wahrgenommen werden kann
Frage 2 von 42. Frage
Welche Aspekte machen krank?
Korrekt
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Lernthema 3 von 10 – Arbeitgeberpflichten
Was sagt der Gesetzgeber?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3 — 14Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet die folgenden Arbeitgeberpflichten:
Die Pflichten des Arbeitgebers:
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. (§ 3, Abs.1)Was meint der Gesetzgeber damit?
- Sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Ergonomische und gesunde Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Wenn möglich Verzicht von Gefährdungen durch andere Methoden, Techniken oder Arbeitsmittel, Stoffe
- Bereitstellung von Schutzeinrichtungen und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Vorsorge
Frage 3 von 43. Frage
Was gehört nach ArbSchG, §§3, Abs. 1 zu den Arbeitgeberpflichten?
Korrekt
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Lernthema 4 von 10 – Gefährdungsbeurteilung
Was sagt der Gesetzgeber?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5 — 1Zu den Arbeitgeberpflichten gehört die Gefährdungsbeurteilung:
Gefährdungsbeurteilung als Pflicht des Arbeitgebers:
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Was versteht der Gesetzgeber darunter?
- Analyse der Arbeitsplätze und –methoden
- Beurteilung von Gefahren und Risiken − Ermitteln von Lösungen
- Treffen von Maßnahmen
- Überprüfung
Frage 4 von 44. Frage
Was wird durch eine Gefährdungsbeurteilung gemacht?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
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