Schulungs-Zusammenfassung
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Fragen:
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Informationen
Einführung
- Die Demo-Schulung besteht aus 5 ausgewählten Lernthemen.
- Führen Sie die Unterweisung “in einem Rutsch” durch, Zwischenergebnisse werden nicht gespeichert.
- Nach einer Inaktivität von 5 Minuten werden Sie automatisch ausgeloggt. Sie müssen die Schulung dann erneut starten.
- Lesen Sie die Lernthemen bitte sorgfältig durch, bevor Sie zur Frage gehen.
- Nach der Beantwortung erhalten Sie sofort das Feedback angezeigt.
- Sie können die Online-Unterweisung beliebig oft wiederholen.
- Sie können innerhalb der Online-Unterweisung zwischen Lern-Inhalt und Frage vor und zurück wechseln.
- Der/die Teilnehmende erhält nach der Durchführung sofort Feedback, ob die Schulung bestanden wurde oder erneut durchgeführt werden muss.
- Die Unterweisung ist erfolgreich durchgeführt, wenn 100 % der Fragen richtig beantwortet sind.
- Bei bestandener Unterweisung erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung per E‑Mail.
Viel Spaß bei der Durchführung der Demo-Schulung!
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns unter: kontakt@plato360.de
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Lernthema 01 – Betriebliches Eingliederungsmanagement & Datenschutz
Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren mit den Zielen:
- Kranke Mitarbeiter:innen wieder in den Betrieb einzugliedern
- Fehlzeiten zu verringern
- Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
- Bei langfristigen Erkrankungen den Arbeitsplatz der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters zu erhalten
Frage 1 von 41. Frage
Was ist das Ziel von BEM?
Korrekt
Die Antwort ist korrekt.
Inkorrekt
Die Antwort ist nicht korrekt.
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Lernthema 2 – BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement & Datenschutz
Geltungsbereich und Voraussetzungen
Ein BEM muss von der/dem Arbeitgeber:in gem. § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX angeboten werden, wenn ein:e Mitarbeiter:in:
- innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder
- wiederholt an insgesamt mehr als 42 Kalendertagen (30 Werktagen)
arbeitsunfähig war. Dabei ist der Grund für die Arbeitsunfähigkeit irrelevant.
Das Gesetz gilt für alle Mitarbeiter:innen (Arbeitnehmer:in, Auszubildende:r, Beamte:r, Praktikant:in usw.). Die Pflicht zum BEM gilt auch für Kleinbetriebe, also alle Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten. Jedoch hat es hier keine Folgen für die Wirksamkeit der Kündigung, wenn die/der Arbeitgeber:in eines Kleinbetriebs gegen die Pflicht zum BEM verstößt.
Frage 2 von 42. Frage
Wann muss die/der Arbeitgeber:in spätestens aktiv werden?
Korrekt
Die Antwort ist korrekt.
Inkorrekt
Die Antwort ist nicht korrekt.
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Lernthema 3 – Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutz
Die Beteiligten beim BEM-Prozess
Gem. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ist das BEM mit „Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person“ durchzuführen. => Das heißt, nicht gegen den Willen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.
Nach der Zustimmung der betroffenen Mitarbeiterin/des betroffenen Mitarbeiters zum BEM findet das Gespräch mit der/dem BEM-Verantwortlichen seitens der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers statt. Dies kann ein:e Mitarbeiter:in der Personalabteilung sein oder ein:e andere:r interne:r Verantwortliche:r. In mitbestimmten Betrieben ist die Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats zwingend. Je nach Fall können zur Beratung weitere Expert:innen hinzugezogen werden. Beispielsweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Expert:innen des Integrationsamts oder der Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit).
Frage 3 von 43. Frage
Ist die Teilnahme am BEM für Mitarbeiter:innen verpflichtend?
Korrekt
Die Antwort ist korrekt.
Inkorrekt
Die Antwort ist nicht korrekt.
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Lernthema 4 — Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutz
Begriffsbestimmung personenbezogene Daten / Gesundheitsdaten
Im Rahmen des BEM werden personenbezogene Daten erhoben. Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO / § 4 Nr. 1 DSG-EKD sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu zählen auch Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO / § 13 DSG-EKD.
Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um die gesetzlich definierte ununterbrochene oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres festzustellen.Daten im Zusammenhang mit BEM können sein:
- Stammdaten, also Personaldaten mit Gesundheitsbezug (z. B. Dauer der krankheitsbedingten Fehlzeiten, Name usw.)
- BEM-spezifische Gesundheitsdaten
- BEM-Ergebnis (persönliche Eignung für eine/mehrere
- Position/en, Einschätzungen zur Gesundheitsprognose und persönliche Schlussfolgerungen/eigene kundgetane Wertungen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters)
- Daten aus dem BEM-Protokoll und ärztliche Gutachten
Bei der Datenerhebung sollten jedoch immer die Prinzipien von Datensparsamkeit und Datenvermeidung beachtet werden. Das heißt, nur so viele Daten zu speichern, zu nutzen oder zu verarbeiten, wie für das BEM vonnöten sind.
Frage 4 von 44. Frage
Sind ärztliche Diagnosen oder Stellungnahmen personenbezogene Daten?
Korrekt
Die Antwort ist korrekt.
Inkorrekt
Die Antwort ist nicht korrekt.