Schulungs-Zusammenfassung
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Fragen:
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Informationen
Einführung
- Die Demo-Schulung besteht aus 4 ausgewählten Lernthemen.
- Führen Sie die Unterweisung “in einem Rutsch” durch, Zwischenergebnisse werden nicht gespeichert.
- Nach einer Inaktivität von 5 Minuten werden Sie automatisch ausgeloggt. Sie müssen die Schulung dann erneut starten.
- Lesen Sie die Lernthemen bitte sorgfältig durch, bevor Sie zur Frage gehen.
- Nach der Beantwortung erhalten Sie sofort das Feedback angezeigt.
- Sie können die Online-Unterweisung beliebig oft wiederholen.
- Sie können innerhalb der Online-Unterweisung zwischen Lern-Inhalt und Frage vor und zurück wechseln.
- Der/die Teilnehmende erhält nach der Durchführung sofort Feedback, ob die Schulung bestanden wurde oder erneut durchgeführt werden muss.
- Die Unterweisung ist erfolgreich durchgeführt, wenn 100 % der Fragen richtig beantwortet sind.
- Bei bestandener Unterweisung erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung per E‑Mail.
Viel Spaß bei der Durchführung der Demo-Schulung!
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns unter: kontakt@plato360.de
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Lernthema 1 von 5 — Was ist Datenschutz?
Datenschutz unterstützt Menschen darin, ihre Persönlichkeitsrechte wahrzunehmen bzw. durchzusetzen. Es stärkt also jeden einzelnen Menschen im Umgang mit den eigenen Informationen (den jeweiligen personenbezogenen Daten).
Grundlage hierfür ist das Grundgesetz
(Art. 2 GG)
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht vor, frei über die eigenen personenbezogenen Daten entscheiden zu können. Im Rahmen von Verträgen, die man mit Unternehmen/Einrichtungen abschließt, ergeben sich folgende Fragen:
- Welches Unternehmen erhält persönliche Daten über mich?
- Welche Daten erhält das Unternehmen?
- Von wem erhält das Unternehmen meine Daten?
- Was macht das Unternehmen mit meinen Daten?
- An welche anderen Unternehmen oder öffentliche Stellen werden meine Daten weitergegeben?
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gilt als vorrangiges Gesetz. Diese Verordnung kann durch nationale Gesetze unterstützt bzw. ergänzt werden. Hier einige Beispiele:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG): Art. 10 Brief‑, Post- sowie Fernmeldegeheimnis
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Schutz des Namens
- Kunsturheberrechtsgesetz (KUG): Recht am eigenen Bild
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X): Sozialdaten
- Strafgesetzbuch (StGB): Berufsgeheimnis
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz: Schutz der digitalen Kommunikation
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Datenschutzbeauftragte:r
- Kreditwesengesetz (KWD): Kontoinformationen
Frage 1 von 51. Frage
Wen oder was schützt der Datenschutz?
Korrekt
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Inkorrekt
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Lernthema 2 von 5 — Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die DSGVO verbietet grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, erlaubt diese aber unter bestimmten Voraussetzungen (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
Die Verarbeitung ist somit nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
- durch ein Gesetz vorschrieben ist,
Beispiel: Handelsgesetzbuch / Abgabenordnung - durch eine andere Rechtsvorschrift erlaubt ist,
Beispiel: AVR-Richtlinien, Dienstvereinbarungen - durch die Einwilligung der/des Betroffenen erlaubt ist,
Beispiel: Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos - die Verarbeitung ist zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich
Beispiel: Bankdaten für die Überweisung des Gehalts - die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt
Beispiel: Anfrage für eine Wohnung
Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte zulässig?
Für die Übermittlung muss von der/dem Betroffenen eine Einverständniserklärung zur Datenübertragung/-weitergabe eingeholt werden, es sei denn die verantwortliche Stelle ist zur Weitergabe gesetzlich verpflichtet. Die/Der Betroffene muss dabei über den Zweck der Datenübermittlung/-weitergabe, sowie über die Empfänger aufgeklärt werden.
Des weiteren können die Daten an sogenannte Auftragsverarbeitende weitergegeben werden. Das sind Unternehmen, die wir mit der Verarbeitung von pb Daten beauftragen (z.B. Software-Anbieter).
Frage 2 von 52. Frage
Was ist im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten (Erhebung) zu beachten?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
Inkorrekt
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- durch ein Gesetz vorschrieben ist,
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Lernthema 3 von 5 — Beauftragte:r für den Datenschutz (DSB)
Ein : e DSB wirkt auf die Einhaltung des Gesetzes und anderer Vorschriften zum Datenschutz hin (Artikel 39 DSGVO) und ist für die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden zuständig.
Das heißt, dass es übergeordnete Institutionen gibt, wie etwa eine : n Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte : n der einzelnen Länder, die gegebenenfalls Anfragen an ein Unternehmen stellen, welche ein : e Datenschutzbeauftragte : r entsprechend mit dem Unternehmen zusammen beantwortet.
Den Aufsichtsbehörden Rede und Antwort zu stehen, fällt also in den Aufgabenbereich eine : r Datenschutzbeauftragten.
Als „Doppelrolle“ ist er/sie einerseits umfassend zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde verpflichtet, andererseits darf er/sie nicht für das Unternehmen nach außen auftreten. Er/sie ist ein Organ der Selbstkontrolle des Verantwortlichen und soll durch Beratung und Überwachung einen effektiven Schutz personenbezogener Daten sicherstellen.
Ferner hat ein : e DSB auf Anfrage zu beraten, wenn ein : e Mitarbeitende : r oder die Unternehmensleitung Fragen bezüglich der Datenschutzthemen im Unternehmen stellt. Hierbei wird ein : e DSB entsprechend Hilfestellung leisten.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass ein : e Datenschutzbeauftragte : r für den Datenschutz im Unternehmen verantwortlich ist. Dies trifft allerdings nicht zu. Ein : e DSB besitzt eine rein beratende Funktion.
Wird jedoch eine falsche Beratung nachgewiesen, etwa, dass ein : e DSB Maßnahmen empfohlen hat, die den Datenschutz nicht einhalten, kann diese : r hierfür zur Verantwortung gezogen werden.
Jedoch entbindet ein : e DSB nicht die verantwortliche Stelle im Unternehmen davon, den Datenschutz zu gewährleisten.
Das heißt: Die Unternehmensleitung als verantwortliche Stelle ist grundsätzlich für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich, nicht ein : e Datenschutzbeauftragte : r.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass folgende Tätigkeitsschwerpunkte in den Aufgabenbereich eine : s DSB fallen:
- Wachen über die Einhaltung der Vorschriften
- Herausgabe von Empfehlungen
- Erstellung von Gutachten
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden zum Datenschutz
- Hilfestellung bei Datenschutzverletzungen (Verletzung der Vertraulichkeit), gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen
- Hilfestellung bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für Mitarbeitende bei Fragen zum Thema Datenschutz
Frage 3 von 53. Frage
Wann ist ein Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
Korrekt
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Lernthema 3 von 5 – Umgang mit sicheren Passwörtern
Folgende Regeln sollten beachtet werden, um die Sicherheit der Passwörter zu wahren:
- Es sind individuelle Kennungen und Passwörter zu verwenden. Jeder Benutzer erhält ein eigenes Passwort, das nur von ihm benutzt werden darf. Gruppenpasswörter sind zu vermeiden.
- Ein Passwort muss geheim gehalten werden. Es darf nirgendwo aufgeschrieben und keiner anderen Person – auch nicht dem Systemverwalter oder dem dienstlichen Stellvertreter – mitgeteilt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für betriebswichtige Passwörter wie Administrator-Passwörter; diese können in einem verschlossenen Umschlag in einem Tresor aufbewahrt werden.
- Triviale Passwörter sind zu vermeiden. Dazu zählen etwa Namen oder Vornamen, die Benutzerkennung, das Geburtsdatum, das Kfz-Kennzeichen, die Telefonnummer oder andere Angaben aus dem persönlichen Umfeld des Benutzers, die auch anderen Personen bekannt sein können. Solche Passwörter sind leicht zu erraten.
- Ein Passwort muss aus mindestens 10 Zeichen bestehen. Innerhalb des Passworts sollte mindestens ein Sonderzeichen (wie z.B. ?, #, !) enthalten und sowohl Groß- als auch Kleinbuchstaben sowie Ziffern enthalten. Dadurch wird es erschwert, Passwörter durch Ausprobieren herauszufinden.
- Ein Passwort sollte bei der Eingabe nicht am Bildschirm angezeigt werden. Es könnte sonst leicht jemandem bekannt werden, der den Bildschirm einsehen kann.
- Die Passwörter sind im Computer verschlüsselt zu speichern. Dies verhindert, dass Systemverwalter und andere Personen, die zumindest lesend auf die Passwortdatei zugreifen können, die darin gespeicherten Passwörter im Klartext zur Kenntnis nehmen und sich unter fremder Benutzerkennung anmelden können.
- Hat ein Systemverwalter einem Benutzer ein neues Passwort eingerichtet, so muss der Benutzer dieses Start-Passwort bei seiner ersten Anmeldung ändern.
- Ein Passwort muss umgehend geändert werden, wenn der Verdacht besteht, dass es einer anderen Person bekannt wurde.
- Nach mehreren fehlerhaften Anmeldeversuchen unter derselben Benutzerkennung sollte die Kennung für die weitere Benutzung gesperrt werden. Nicht erfolgreiche Anmeldeversuche sollten protokolliert werden.
- Alle Passwörter von System- oder Anwendungssoftware, die vom Hersteller voreingestellt wurden, sollten nach der Installation des Systems umgehend geändert werden. Da die Hersteller oft die gleichen Passwörter bei der Auslieferung ihrer Produkte voreinstellen, sind diese einem großen Personenkreis bekannt. Zudem sind die entsprechenden Kennungen vielfach mit umfassenden Berechtigungen verbunden. Deshalb sollten die Passwörter umgehend geändert werden.
- Bei der Nutzung von Anwendungen ist darauf zu achten, dass keine automatische Passwortspeicherung hinterlegt ist. Das Passwort sollte bei jeder Nutzung neu eingeben werden.
Frage 4 von 54. Frage
Welche Anforderungen an ein Passwort gibt es und wo finden sie diese?
Korrekt
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Lernthema 17 von 20 – Meldung von Verletzungen des Schutzes pb Daten an die Aufsichtsbehörde
Jeder Mitarbeiter ist in der Verantwortung, bei Kenntniserlangung einer Datenpanne oder auch nur bei dem Verdacht, dass eine solche vorliegen könnte, sofort den Verantwortlichen über diesen Vorfall zu informieren. Der Veratnwortliche informiert umgehend den Datenschutzbeauftragten über den vorliegenden Sachverhalt und lässt Ihr alle relevanten Informationen zur Bewertung zukommen. Der Verantwortliche leitet umgehend Gegenmaßnahmen ein und dokumentiert diese auf geeignete Art und Weise. Datenpannen, welche von unberechtigten Dritten ausgehen (z. B. einem Hackerangriff), sollte der Verantwortliche Strafanzeige gegen den Verursacher stellen. Die Meldung wird an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt, dies erfolgt in Absprache mit der Datenschutzbeauftragten durch die Geschäftsführung. Die Information an die Betroffenen der Datenschutz-Verletzung ist durch die verantwortliche Stelle vorzubereiten (in Absprache mit der Datenschutzbeauftrgaten) und der Datenschutzaufsicht ebenfalls zu übersenden. Wenn einem Autragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet er dies dem Verantwortlichen unverzüglich.
Die Meldung an den Verantwortlichen und die Datenschutzbeauftragte enthält zumindest folgende Informationen und wird mittels festgelegtem Formblatt übermittelt:
- Eine Beschreibung der Art der Verletzung, soweit möglich mit Angaben der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogener Datensätze
- Den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten
- Eine Beschreibung der von dem Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und ggf. Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen
Frage 5 von 55. Frage
In welchem Zeitraum müssen Verletzungen der Vertraulichkeit an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden?
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