Schulungs-Zusammenfassung
0 von 3 Fragen beantwortet
Fragen:
- 1
- 2
- 3
Informationen
In der folgenden Anleitung finden Sie Stichpunkte zur Durchführung der Demo Online-Schulung zum 3. Modul “Fachkunde für Meldestellenbeauftragte”.
- Das Demo Modul 3 von 3 besteht aus 3 Lern-Inhalten
- Lesen Sie die Lern-Inhalte bitte sorgfältig durch, bevor Sie zur Frage gehen
- Führen Sie dieses Modul “in einem Rutsch” durch. Zwischenergebnisse werden nicht gespeichert.
- Nach 5 Minuten Inaktivität werden Sie automatisch ausgeloggt und müssen die Schulung von vorn beginnen
- Nach der Beantwortung erhalten Sie sofort das Feedback angezeigt
- Sie können die Online-Schulung beliebig oft wiederholen
- Sie können innerhalb der Online-Schulung zwischen den Lern-Inhalten und der Frage vor und zurück wechseln
- Das Modul gilt als bestanden, wenn 100 % der Fragen richtig beantwortet sind
- Nach erfolgreicher Durchführung erhalten Sie eine E‑Mail mit der Teilnahmebescheinigung
- Das Zertifikat über die Erreichung der “Fachkunde für Meldestellenbeauftragte” erhalten Sie nach erfolgreicher Durchführung aller 3 Module
Für technische & inhaltliche Fragen wenden Sie sich gern an: kontakt@plato360.de
Sie haben das Quiz schon einmal absolviert. Daher können sie es nicht erneut starten.
Quiz wird geladen…
Sie müssen sich einloggen oder registrieren um das Quiz zu starten.
Sie müssen erst folgende Quiz beenden um dieses Quiz starten zu können:
Mögliche Ursachen:
- Es muss eine ältere Schulung absolviert werden, welche für diese Folgeschulung erforderlich ist.
Ergebnis
0 von 3 Frage korrekt beantwortet
Zeit ist abgelaufen
Sie haben 0 von 0 Punkten erreicht (0)
Kategorien
- HinSchG 0%
-
Vielen Dank, dass Sie unsere kostenlosen Compliance Online Schulungen von ShapeMinds ausprobieren.
Telefon: +49 (0) 30 403649831
E‑Mail: info@shapeminds.deErwerben Sie unsere Schulungen im Online Shop und starten direkt mit der Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden.
Ihr Schulungsteam von ShapeMinds
-
Vielen Dank, dass Sie unsere kostenlosen Compliance Online Schulungen von ShapeMinds ausprobieren.
Telefon: +49 (0) 30 403649831
E‑Mail: info@shapeminds.deErwerben Sie unsere Schulungen im Online Shop und starten direkt mit der Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden.
Ihr Schulungsteam von ShapeMinds
- 1
- 2
- 3
- Beantwortet
- Vorgemerkt
-
Lernthema 1 von 6 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Die DSGVO enthält Bestimmungen zur Datensicherheit, die darauf abzielen, Risiken zu minimieren und ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen. “Technische und organisatorische Maßnahmen” sind die gemäß Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung vorgeschriebenen Schritte, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.
- Die Zugangskontrolle hat das Ziel, unbefugten Zugriff auf Meldekanäle zu verhindern, sodass nur autorisierte Personen darauf zugreifen können. Dazu gehören u. a. Maßnahmen wie Benutzerkennungen mit Passwörtern, die Verwendung sicherer Passwörter und aktivierter Bildschirmschoner mit Passwortschutz oder die Verschlüsselung von Datenträgern.
- Die Zugriffskontrolle ist eine weitere Maßnahme, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen auf die ihnen zugewiesenen Meldungen haben. Dies beinhaltet die Einrichtung von Administratorenrechten, ein Benutzer-Berechtigungs-Konzept, sowie die datenschutzkonforme Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
- Die Weitergabekontrolle zielt darauf ab, die Integrität und Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten während der Weitergabe sicherzustellen. Hierbei kommen Maßnahmen wie die verschlüsselte Kommunikation zum Einsatz.
Frage 1 von 31. Frage
Wer darf auf Meldungen innerhalb der Organisation zugreifen, damit die Vertraulichkeit gewährleistet werden kann?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
Inkorrekt
Versuchen Sie es gleich noch einmal und klicken auf zurück!
-
Lernthema 2 von 6 — Informationspflichten
Die DSGVO behandelt Hinweisgeber und beschuldigte Personen gleich, indem sie beide als “Betroffene” betrachtet.
Es besteht die Pflicht, Betroffene über die Datenverarbeitung zu informieren. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen den Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten von Hinweisgebern (Art. 13 DSGVO) und den Informationspflichten, wenn die Erhebung nicht direkt beim Beschuldigten erfolgt (Art. 14 DSGVO).
Gemäß Art. 14 DSGVO müssen betroffene Personen, die in einer Meldung genannt werden, über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht Ausnahmen vor, bei denen eine Benachrichtigung unterbleiben kann, wenn dies die Sachverhaltsaufklärung beeinträchtigen würde, z.B. durch drohende Verdunklungsmaßnahmen.
Die Information gemäß Artikel 13 DSGVO kann im Hinweisgebersystem oder als Hinweisblatt in der Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Diese Informationen müssen präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich sein.
Frage 2 von 32. Frage
Müssen hinweisgebende Personen im Rahmen einer Fallbearbeitung informiert werden?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
Inkorrekt
Versuchen Sie es gleich noch einmal und klicken auf zurück!
-
Lernthema 3 von 6 — Betroffenenrechte
Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Betroffene gemäß der DSGVO, die umfangreiche Rechte gewährt (Art. 12 bis 23 DSGVO):
- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung,
- Recht auf Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit,
- Recht auf Widerspruch, sowie
- das Recht, nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu sein.
Anfragen von Betroffenen:
Alle Anfragen von Betroffenen müssen innerhalb von 4 Wochen überprüft und beantwortet werden. Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche sollten über jede Anfrage informiert werden, da sie diese beantworten müssen. Datenherausgabe muss dokumentiert und freigegeben werden.
Die Meldung einer hinweisgebenden Person beschreibt oft das Fehlverhalten einer bestimmten Person. Hier stehen das Recht der hinweisgebenden Person auf Anonymität und das Auskunftsrecht des/der Beschuldigten nach Art. 15 DSGVO gegenüber.
ACHTUNG: Gemäß Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen, einschließlich hinweisgebender oder von einer Meldung betroffener Personen, ein Recht auf Auskunft.
Frage 3 von 33. Frage
Gilt das Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DSGVO) auch für hinweisgebende bzw. von einer Meldung betroffene Personen?
Korrekt
Prima, weiter geht’s!
Inkorrekt
Versuchen Sie es gleich noch einmal und klicken auf zurück!